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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herzlich willkommen in der Offenen Frauen*WERKstatt,

wir wollen, dass sich alle unsere Besucherinnen bei uns wohlfühlen. Deswegen bitten wir dich, folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Offenen FrauenWerkstatt zu beachten.

1. Jede Person, die das Gelände der Frauen*Werkstatt betritt, und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.

2. Alle NutzerInnen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von den Anleitenden einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberaterinnen und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

3. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Offenen FrauenWerkstatt so z.:B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.

4. Alle Nutzerinnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

5. Alle NutzerInnen sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die NutzerInnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind unvertüglich den MitarbeiterInnen bzw. dem Verein SUNWORK (rechtlicher Träger der Werkstatt) unverzüglich zu melden, der Arbeitsplatz ist sauber zu verlasse

6. Der Verein SUNWORK haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge (Haftpflicht- und Sachversicherungen) sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Verein bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen u. ä.). Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Vorstand des Vereins geltend zu machen.

7. Anweisungen der Vereine: Craftistas Wien, und SUNWORK, seiner gesetzlichen VertreterInnen oder seiner Mitarbeitenden (Fachberaterinnen, Aufsichtspersonen u.ä.) sind Folge zu leisten, anderenfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

8. Die Vereine Craftistas Wien und SUNWORK haften nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Vereine, seiner gesetzlichen VertreterInnen oder seiner MitarbeiterInnen (FachberaterInnen, Aufsichtspersonen u.ä.) oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung/Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.

9. Eltern, die ihre Kinder der Werkstatt anvertrauen, sind verpflichtet, diese ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Anordnungen der MitarbeiterInnen befolgt werden müssen.

10. Die Zwischen“Lagerung“ von Werkstücken in der Werkstatt erfolgt auf eigene Gefahr. Es muss ein Termin für Weiterarbeit oder Abholung innerhalb von 14 Tagen vereinbart werden. Wird dieser Termin nicht eingehalten bzw. ein anderer vereinbart erlischt der Anspruch auf Rückgabe und die Werkstücke können entsorgt oder einer anderen Nutzung zugeführt werden.

11.Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

12.Ich stimme zu, dass bei Veranstaltungen von Craftistas Wien und SUNWORK/EBplus Fotos gemacht werden und zur eigenen Dokumetation, Öffentlichkeitsarbeit und Skripten/Lernunterlagen verwendet werden.


Verein SUNWORK

Roseggergasse 33-35/2 | A-1160 Wien